Vertrag
Gem. Landesverordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes in der jeweils gültigen Fassung
schließen

der Inhaber der "Haflinger - Besamungsstation PONY - PARK PADENSTEDT,
Wolfgang Kreikenbohm", 24634 Padenstedt, als amtlich anerkannte Besamungsstation
24684 Padenstedt bei Neumünster
Telefon: 04321 / 81300 und 0171 / 4574877
Telefax 04321/84758
und der Stutenbesitzer:
   
Name/Vorname:
 
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
(Name, Vorname, Anschrift, Telefon und E-Mail bitte vollständig einfügen)
1.
Die Station liefert den vom Stutenbesitzer bestellten Samen in einwandfreiem Zustand.
Der gelieferte Samen ist ausschließlich für die Besamung von Stuten im Bestand des
Stutenbesitzers zu verwenden.
Padenstedt, den
(Unterschrift Stutenbesitzer)
(Unterschrift Besamungsstation Pony-Park)
Bitte ein Exemplar unverzüglich unterschrieben an o.a. Anschrift zurücksenden.
Eine Bestätigung mit Unterschrift der Station erhalten Sie umgehend auf dem Postwege.
(Ort, Datum)
                
folgenden Vertrag:
 
2.
Die Besamung führt Name:
Anschrift:
Telefon:
(Name, Anschrift, Tel. Nr. Ihrer Beauftragten Besamungsstation hier einfügen)
aufgrund eines schriftlichen Vertrages mit der Haflinger-Besamungsstation Pony-Park
Padenstedt aus.
3. Die Vertragsschließenden sind verpflichtet
-
nur Samen von Hengsten mit gültiger Besamungserlaubnis oder gültiger
Verwendungsgenehmigung zu verwenden und
- die Vorschriften für die Besamung gem. der Landesverordnung zur Durchführung
des Tierzuchtgesetzes einzuhalten.
4. Die Gestellung technischer Einrichtungen, die Rechnungslegung für den Samen und den
Transport einschließlich Leergut werden gesondert vereinbart, bzw. gehen aus dem Angebot
der Besamungsstation in Form des jeweils gültigen Hengstkataloges hervor.
5. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er erlischt mit Ablauf der
Betriebserlaubnis der Station und ist von den Vertragschließenden mit vierteljährlicher
Frist zum Jahresschluß kündbar.
6. Gelieferte Mehrwegversandpackung ist nach Gebrauch unverzüglich vollständig - ausreichend frankiert - zurückzusenden! Hierfür genügt der einfache Postweg. Nicht innerhalb von 14 Tagen zurückgesandte Mehrwegbehälter werden mit € 50,-- in Rechnung gestellt.
Entsprechend gekennzeichnete Einwegversandverpackungen müssen nicht zurück-
gesandt werden und gehen in das Eigentum des Empfängers über.
7. Der Pony-Park übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch etwaige Beeinträchtigungen der Samenqualität, hervorgerufen durch Dritte, z. B. durch den Transport oder den benannten Beauftragten oder seine Praxis entstehen.
8. Der Gerichtsstand ist Neumünster.
Der Pony-Park weist darauf hin, daß der Frischspermaversand per Nachtexpress nur montags bis
freitags - hier abgehend - möglich ist. Der Samen trifft (ohne Gewähr) mit Ausnahme von Fällen
höherer Gewalt am Folgetag (dienstags bis samstags) bei der angegebenen Versandanschrift ein.
Beachten Sie bitte rechtzeitig Sonn- und Feiertage. Persönliche Abholung ist nach Absprache auch
am Wochenende möglich. Für Auslandsbestellungen gelten andere Zeiten. Diese sind im Bedarfs-
fall direkt bei der Station zu erfragen.